Allgemeine Auftragsbedingungen der credo.vision GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1. Die credo.vision GmbH wird im Folgenden kurz „credo.vision“ genannt, der Vertragspartner der credo.vision wird im Folgenden kurz „Kunde“ genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen credo.vision und dem Kunden. credo.vision schließt Verträge ausschließlich zu den in diesen allgemeinen Vertragsbedingungen festgehaltenen Vereinbarungen, auch wenn sie bei Abschluss einzelner Verträge nicht ausdrücklich erwähnt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von credo.vision ausdrücklich akzeptiert werden. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB keine Rechtswirkungen entfalten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Die AGB gelten jeweils in der Fassung, wie sie zur Zeit des Vertragsabschlusses Gültigkeit haben. Sofern der Kunde nicht im Besitz der AGB ist, wird credo.vision unverzüglich nach Anforderung die AGB übersenden.
§ 2 Gültigkeit von Angeboten
Angebote der credo.vision bleiben 30 Tage gültig.
§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen bestimmt sich ausschließlich nach dem schriftlichen Vertrag. Jedwede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform und schriftlicher Bestätigung durch credo.vision.
2. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Erbringung der im schriftlichen Vertrag vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen muss vom Kunden selbst in eigener Verantwortung vorgenommen werden, Budget und Vorschaurechnungen basieren auf den zur Verfügung gestellten und den erwarteten Daten, für die zukünftige Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Ändert sich nach abgeschlossenem Auftrag die Rechtslage oder das zugrundeliegende Datenmaterial, besteht für credo.vision keine Verpflichtung, von sich aus den Kunden auf diese Änderungen hinzuweisen.
3. Der Umfang, der von credo.vision zu erbringenden Leistungen, ergibt sich ausschließlich aus der im Angebot an den Kunden angeführten Leistungsbeschreibung auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Das Leistungspaket von credo.vision umfasst explizit nicht die Prüfung rechtlicher, steuerlicher oder technischer Fragestellungen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch credo.vision. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der marken-, urheber-, und wettbewerbsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften bei den von credo.vision vorgeschlagenen Maßnahmen ist ausdrücklich der Auftraggeber alleine und selbst verantwortlich.
4. credo.vision wird die Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbringen. credo.vision ist berechtigt, hierfür geeignete Mitarbeiter einzusetzen. Bei Prüfungen, Gutachten und Beratungsleistungen wird credo.vision, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine schriftliche Stellungnahme erstatten, mündliche Erklärungen erzeugen keine Rechtswirkungen.
5. Soweit im schriftlichen Auftrag nichts anderes vereinbart ist, gilt die Leistung von credo.vision mit Abgabe der schriftlichen Stellungnahme als erbracht. Soweit die Leistung in der Namhaftmachung von Mitarbeitern(innen) und Führungspersonal besteht, gilt die Leistung als erbracht, sobald eine dem Anforderungsprofil entsprechende und zur Mitarbeit bereite Person namhaft gemacht wurde.
6. Erfüllungsort ist der Sitz der credo.vision.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen der credo.vision wesentlich auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig und kostenlos credo.vision zur Verfügung zu stellen und credo.vision alle Vorgänge und Umstände mitzuteilen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, welche während des Vertragsverhältnisses bekannt werden.
2. Der Kunde verpflichtet sich, kostenlos sowohl selbst für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung zu stehen als auch seine Führungskräfte und Mitarbeiter zur Bearbeitung der vereinbarten Leistung zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur Erbringung der Vertragsleistung notwendig ist. Soweit die Leistung an Ort und Stelle erbracht wird, wird der Kunde kostenlos Arbeitsräume inklusive der technischen Geräte wie Fax, Telefon etc. zur Verfügung stellen. Der Kunde haftet dafür, dass credo.vision sämtliche Unterlagen und Informationen, welche der Kunde in Händen hat und welche für die Erbringung der Leistung dienlich sind, credo.vision zur Verfügung gestellt werden. Hiefür trifft ihn auch die Beweislast.
§ 5 Haftungsbestimmungen
1. credo.vision haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Verletzung der übernommenen Verpflichtungen. Die Beweislast für das Vorliegen jedweden Verschuldens der credo.vision oder deren Mitarbeiter(innen) übernimmt der Kunde.
2. Im Falle der grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist der Ersatz für Schäden aller Art begrenzt mit dem zweifachen des Vertragshonorars. Es wird lediglich der positive Schaden ersetzt, der Ersatz für entgangenen Gewinn oder ideelle Schäden wird ausgeschlossen.
3. Der Ersatzanspruch des Kunden ist binnen 6 Monaten nach Kenntnis des schädigenden Ereignisses, längstens aber binnen 3 Jahren nach Leistungsbeendigung gerichtlich geltend zu machen. Sofern sich die Leistungserbringung über mehrere Jahre erstreckt, gilt die Leistung für die Anwendung dieser Bestimmung jeweils am 31.12. eines jeden Jahres als beendet.
4. Sofern credo.vision sich zur Erbringung der Leistung Dritter bedient, welche nicht Angestellte von credo.vision sind, haftet sie lediglich für Auswahlverschulden.
§ 6 Honorarbestimmung
1. credo.vision definiert ihre Leistungen nach den jeweils üblichen Sätzen. Diese werden dem Kunden jederzeit bekannt gegeben, bei einer Änderung der Leistungssätze wird credo.vision den Kunden informieren und jeweils die aktuellen Leistungssätze in Verrechnung bringen.
2. Bei Erteilung des Auftrages ist – falls nicht anders vereinbart – eine Anzahlung in der Höhe von 30 % des vereinbarten Pauschalhonorars bzw. der voraussichtlichen Beratungskosten zu leisten. Entsprechend dem Arbeitsfortschritt werden, wie branchenüblich, Abschlagsrechnungen gestellt.
3. Mangels anderer Vereinbarungen werden für Leistungserbringungen außerhalb des jeweils zuständigen Büro-Standorts nachstehende Spesen verrechnet.
Taggeld
In der Höhe des jeweils gültigen steuerlichen Tagessatzes für Deutschland bzw. das Ausland
Reisekosten
Kilometergeld lt. gültigem amtlichem Kilometergeld Flug: Business Class; Bahn: 1. Klasse
Nächtigungen
Nach Aufwand mit Beleg
Büroleistungen
Für diverse Büroleistungen des credo.vision Büros, wie Telefonate, Telefax, Kopien etc., werden 10 % des Arbeitshonorars in Rechnung gestellt, falls keine anders lautende Pauschalvereinbarung getroffen wurde.
Sonstige Aufwendungen
Nach Aufwand mit Beleg
4. Rechnungen der credo.vision sind fällig binnen 14 Tagen ohne jeden Abzug. Für den Fall des Verzuges werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe vereinbart. Wechsel und Scheck werden ausschließlich zahlungshalber angenommen. Alle damit zusammenhängenden Zinsen, Kosten und Spesen trägt der Kunde.
5. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem fristgerechten Eingang der Zahlung aufschiebend bedingt.
§ 7 Vertragslösung
1. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Mit Kündigung erlischt jede Verpflichtung der credo.vision zur Leistungserbringung.
2. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages (zum Beispiel wegen Kündigung) so gebührt credo.vision gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn credo.vision zur Leistung bereit war und durch Umstände, deren Ursache auf Seiten des Bestellers liegen, daran gehindert worden ist (§ 1168 ABGB). Soweit die Leistung allerdings noch nicht tatsächlich erbracht wurde, wird credo.vision das reduzieren, was durch Unterbleiben der (weiteren) Leistung eingespart wurde.
§ 8 Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz
1. Dem Kunden wird absolute Vertraulichkeit über alle Tatsachen zugesichert, die im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag stehen, dies betrifft insbesondere alle Betriebsdaten und Geschäftsverbindungen des Kunden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht für alle Mitarbeiter und Konsulenten der credo.vision. Eine Entbindung von dieser Geheimhaltungspflicht bedarf der Schriftform.
2. Berichte, Gutachten und sonstige Äußerungen über das Vertragsverhältnis werden Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden ausgehändigt oder mitgeteilt, credo.vision wird im Zuge der Leistungserbringung bekannt gewordene Daten lediglich in streng anonymisierter Form, welche keinerlei Rückschlüsse auf den Kunden zulassen, außerhalb des Vertragsverhältnisses für statistische Zwecke verwenden. Soweit zur Leistungserbringung erforderlich, ist credo.vision jedoch berechtigt, die Daten des Kunden zu bearbeiten und durch Dritte bearbeiten zu lassen.
§ 9 Urheberrecht / Gewerbliche Schutzrechte
1. Alle für den Kunden im Zuge der Leistungserbringung erschaffenen Werke wie insb. Strategien, Modelle, Konzepte und Schlussfolgerungen sind geistiges Eigentum der credo.vision und urheberrechtlich geschützt. Inwiefern der Kunde berechtigt ist, die von credo.vision erstellten Werke zu nutzen, bestimmt sich nach dem schriftlichen Angebot. Die Rechteeinräumung steht jedoch stets unter der Bedingung, dass der Kunde das vereinbarte Honorar in voller Höhe bezahlt hat.
2. credo.vision räumt dem Kunden das nicht exklusive Recht ein, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke zur Gänze oder zum Teil auf alle heute und zukünftig bekannten Nutzungsarten zu eigenen Zwecken im Rahmen des Auftrages zu verwerten. Jede darüber hinausgehende Werknutzung, insb. die Veröffentlichung, Verbreitung, Weitergabe an Dritte, Zurverfügungstellung oder sonstiges Inverkehrbringen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von credo.vision. Der Auftraggeber ist im Rahmen der Nutzung keinesfalls berechtigt, die Werke zu bearbeiten, übersetzen oder sonst irgendwie zu verändern. Ebenso ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die ihm übertragenen Rechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder Dritten weitere Werknutzungsrechte bzw. -bewilligungen einzuräumen. Einer Änderung des Umfangs der Rechteeinräumung kann nur mit schriftlicher Zustimmung der credo.vision erfolgen.
3. Stellt der Kunde der credo.vision im Rahmen der Leistungserbringung Unterlagen (Bilder, Grafiken, Zeichen etc.) zur Verfügung, die urheberrechtlich geschützt sein oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten unterliegen könnten, garantiert er, dass mit der entsprechenden Nutzung nicht in Rechte Dritter eingegriffen wird. Der Kunde hält credo.vision diesbezüglich schad- und klaglos.
4. Mangels Zurverfügungstellung von Unterlagen (Bilder, Grafiken, Zeichen etc.) durch den Kunden, verwendet credo.vision grundsätzlich gemeinfreie Werke bzw. Unterlagen die keinem gewerblichen Schutzrecht unterliegen. Kann credo.vision den Auftrag des Kunden nur durch Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Unterlagen, die gewerblichen Schutzrechten unterliegen, ausführen, trägt der Kunde die Kosten der notwendigen Lizensierungen.
5. Sofern der Kunde unberechtigt Gutachten oder sonstige schriftliche Stellungnahmen von credo.vision an Dritte weitergibt oder diese sonst widerrechtlich verbreitet, veröffentlicht oder zur Verfügung stellt, übernimmt er allfälligen Rechteinhabern und credo.vision gegenüber die Haftung für Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Verbreitung, Veröffentlichung oder Zurverfügungstellung. credo.vision ist im Falle einer vertragswidrigen Weitergabe, Verbreitung, Veröffentlichung oder Zurverfügungstellung schad- und klaglos zu halten.
§ 10 Ausschließlichkeit
Der Kunde wird während einer Sperrfrist von 2 Jahren nach Abschluss des Vertragsverhältnisses keine Dienste oder sonstigen Verträge mit Mitarbeitern der credo.vision abschließen. Bei Verletzung dieser Verpflichtung wird eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe des Honorars des vereinbarungswidrig geschlossenen Vertrages bzw. des Gehaltes während der Dauer der Sperrfrist vereinbart.
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
Sofern Meinungsverschiedenheiten über den Auftrag oder dessen Durchführung bestehen, werden die Vertragsteile versuchen, diese im Verhandlungsweg zu bereinigen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wird lediglich als letztes Mittel in Erwägung gezogen, in diesem Fall gilt der Gerichtsstand des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Garmisch-Partenkirchen als vereinbart. Das Vertragsverhältnis sowie dessen Rechtswirkungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.